Veranstaltungen für Hochschullehrende

Das Veranstaltungsprogramm der Studienkommission für Hochschuldidaktik richtet sich, gemäß den Ausführungen der Rektorenkonferenz der HAW, an Professorinnen und Professoren sowie an Lehrbeauftragte staatlicher und kirchlicher Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.
Hochschuldidaktisch besonders engagierte Lehrende haben seit Sommer 2010 die Möglichkeit, das Baden-Württemberg-Zertifikat für Hochschuldidaktik zu erwerben.
Bildquelle: Liebermann, Erik 2003.
Anmeldung und Kosten
Anmeldemodalitäten
Die Anmeldung ist verbindlich. Bitte teilen Sie uns unbedingt mit, falls Sie kurzfristig verhindert sind. Interessenten auf der Warteliste können dann nachrücken, und Stornierungsgebühren werden vermieden.
Wegen der begrenzten Teilnehmerzahlen empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung. Für mehrtägige Veranstaltungen sollte Ihre Anmeldung drei Wochen vor dem Termin bei uns eingegangen sein.
Seminargebühren
Für Professorinnen und
Professoren staatlicher und kirchlicher Hoch-
schulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) in Baden-Württemberg sowie für Lehrbeauftragte desselben Hochschultyps fallen keine Seminargebühren an.
Reisekosten und sonstige Ausgaben
Für die teilnehmenden Professorinnen und
Professoren von HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg werden die Reisekosten
in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz über die GHD abgerechnet und erstattet (Fahrtkosten:
Kilometerpauschale 0,16 €, Bahnfahrt 2. Klasse). Mögliche Ermäßigungen wie
BahnCard, Sparpreise, Monatskarten, Gruppen- und Mitfahrer-Angebote sind in Anspruch
zu nehmen.
Bezogen auf mehrtägige Seminare:
Bitte übernehmen Sie (teilnehmende Professor/innen von HAW) die Kosten für Unterbringung und Verpflegung zunächst selbst und rechnen Sie diese anschließend über die Geschäftsstelle (GHD) ab. Für teilnehmende Lehrbeauftragte gelten die oben beschriebenen Regelungen nicht; in ihrem Fall sind die Reisekosten und
etwaige sonstige Ausgaben stets selbst zu
tragen.
Teilnehmende von anderen Hochschulen des Landes in staatlicher oder kirchlicher Trägerschaft können ihre
Reisekosten und sonstigen Ausgaben gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.
Bitte beachten Sie zudem die Hinweise in der jeweiligen Einladung. |